Erwägungsgrund 9 32021D1868
Reformen des Arbeitsmarkts, einschließlich der nationalen Lohnfestsetzungsmechanismen, sollten sich nach den einzelstaatlichen Gepflogenheiten des sozialen Dialogs richten, damit gerechte Löhne sichergestellt werden, die einen angemessenen Lebensstandard und ein nachhaltiges Wachstum ermöglichen. Sie sollten den notwendigen Spielraum für eine umfassende Berücksichtigung sozioökonomischer Aspekte vorsehen, einschließlich Verbesserungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Wettbewerbsfähigkeit, Innovation, Schaffung hochwertiger Arbeitsplätze, Arbeitsbedingungen, Erwerbstätigenarmut, Bildung und Kompetenzen, öffentliche Gesundheit, Inklusion und Realeinkommen. Die Mitgliedstaaten und die Union sollten dafür sorgen, dass die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Gesellschaft, Beschäftigung und Wirtschaft abgefedert werden und dass sich der Wandel fair und sozial gerecht vollzieht. Es gilt, die wirtschaftliche Erholung zu konsolidieren und die Bemühungen um eine inklusive und widerstandsfähige Gesellschaft zu stärken, in der die Menschen geschützt und in die Lage versetzt werden, den Wandel zu antizipieren und zu bewältigen, und in der sie sich aktiv am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben beteiligen können. Wie in der Empfehlung (EU) 2021/402 hervorgehoben wird, ist ein kohärentes Bündel aktiver arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen mit befristeten Einstellungs- und Übergangsanreizen, Kompetenzstrategien und besseren Arbeitsvermittlungsdiensten erforderlich, um Arbeitsmarktübergänge zu unterstützen.