Art. 3 32021D1885
Polen muss folgende Bedingungen erfüllen:
Die Frist für die direkte Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge durch die regionalen Behörden (ohne öffentliche Ausschreibung) endet Ende 2020. Polen bestätigt anhand von Daten aus dem Jahr 2018, dass sich die Marktsituation seit 2016/2017 nicht erheblich verändert hat.
In Bezug auf den Zeitraum bis Ende 2030:
verpflichtet sich Polen, bis Ende 2021 Ausschreibungsverfahren für die Erbringung regionaler Schienenpersonenverkehrsdienste auf Strecken mit einer operativen Tätigkeit von mindestens [4 bis 30] Mio. Zugkilometern (das entspricht ca. [4 bis 30] % der gesamten im Fahrplan für das Jahr 2016/2017 vorgesehenen operativen Tätigkeiten gemessen in Zugkilometern) durchzuführen. Der Wert wird durch Ausschreibungsverfahren in mindestens zwei der folgenden Woiwodschaften erreicht: Kujawsko-Pomorskie, Podlaskie, Podkarpackie und Lubuskie;
verpflichtet sich Polen, bis Ende 2030 weitere Ausschreibungsverfahren für die Erbringung regionaler Schienenpersonenverkehrsdienste auf Strecken mit einer operativen Tätigkeit von [4 bis 30] Mio. Zugkilometern (das entspricht ca. [4 bis 30] % der gesamten im Fahrplan für das Jahr 2016/2017 vorgesehenen operativen Tätigkeiten gemessen in Zugkilometern) durchzuführen. Dieser Wert wird durch Ausschreibungsverfahren in mindestens einer oder mehreren der folgenden Woiwodschaften erreicht:
Bestätigung des Prinzips, dass sämtliches vom Organisator mit staatlichen Mitteln erworbene Rollmaterial den einzelnen Transportunternehmen zur Verfügung gestellt und ausschließlich für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen verwendet werden soll; das Rollmaterial sollte dem Betreiber/Transportunternehmen zu marktüblichen Bedingungen übergeben werden (und nach Beendigung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags zurückgegeben oder ordnungsgemäß vergütet werden).