Art. 4 32021D1885
Polen übermittelt der Kommission bis zum 31. Dezember 2030 jährlich einen Bericht über die Maßnahmen zur Erfüllung der in Artikel 3 genannten Bedingungen.
Polen übermittelt der Kommission bis zum 31. Dezember 2030 jährlich einen Bericht über die Maßnahmen zur Erfüllung der in Artikel 3 genannten Bedingungen.