Erwägungsgrund 3 32021D1923
Im Dayton-Friedensübereinkommen, Anhang 1-A über die Militärischen Aspekte des Friedensübereinkommens und in den Anweisungen des EUFOR-Befehlshabers an die Vertragsparteien, Änderung 25, Kapitel 5 ist die Pflicht der Behörden von Bosnien und Herzegowina zur Minenräumung festgelegt. Im Verteidigungsgesetz von Bosnien und Herzegowina ist Minenräumung als eine der fünf wichtigsten Aufgaben der Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina festgelegt. Die Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina sind die größte Minenräumorganisation in Bosnien und Herzegowina; ihre Standard-Einsatzverfahren sind auf die Beseitigung von Minen und nicht zur Wirkung gelangten explosiven Kampfmitteln (UXO) und auf UXO-Risikoschulungsprogramme ausgerichtet worden. Sie sind an die Standards von Bosnien und Herzegowina für die Beseitigung von Minen und nicht zur Wirkung gelangten explosiven Kampfmitteln (UXO) und die relevanten internationalen Standards, einschließlich der internationalen Minenräumungsstandards, angeglichen worden.