Erwägungsgrund 4 32021D1923
In den Schlussfolgerungen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 1. Juli 2021 zu den strategischen Ausrichtungen der Europäischen Friedensfazilität für den Zeitraum Juli bis Dezember 2021 wurde eine Unterstützungsmaßnahme zur Unterstützung der Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina als eine zentrale Priorität für diesen Zeitraum aufgeführt. Zweck der Unterstützungsmaßnahme ist eine Verbesserung der Kapazitäten der Streitkräfte von Bosnien und Herzegowina im Hinblick darauf, diese Kapazitäten im Rahmen der Teilnahme von Bosnien und Herzegowina an GSVP-Militärmissionen und unbeschadet sonstiger Minenräumunterstützung, die von der Europäischen Union finanziert wird, und humanitärer Minenräumung im Allgemeinen zu nutzen.