Erwägungsgrund 2 32021D1941
Gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/1877 übermittelt die Europäische Investitionsbank (EIB) der Kommission für die von ihr verwalteten Instrumente ihre aktualisierten Schätzungen der Mittelbindungen und Zahlungen.
Gemäß Artikel 46 der Verordnung (EU) 2018/1877 übermittelt die Europäische Investitionsbank (EIB) der Kommission für die von ihr verwalteten Instrumente ihre aktualisierten Schätzungen der Mittelbindungen und Zahlungen.