Erwägungsgrund 2 32021D1989
Der Rat hat am 24. Juni 2021 den Beschluss (GASP) 2021/1031 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP angenommen, mit dem eine Reihe wirtschaftlicher Sanktionen eingeführt wurden, darunter ein Verbot der Erbringung von Versicherungs- oder Rückversicherungsleistungen für die belarussische Regierung und belarussische öffentliche Einrichtungen und Agenturen.