Beschluss (GASP) 2021/1989 des Rates vom 15. November 2021 zur Änderung des Beschlusses 2012/642/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Belarus
Für die Durchführung bestimmter Maßnahmen ist ein weiteres Tätigwerden der Union erforderlich.
Erwägungsgrund 4 32021D1989
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