Erwägungsgrund 7 32021D2032
Der Rat bekräftigt seine Entschlossenheit, die Menschenrechte, die Grundfreiheiten und die demokratischen Grundsätze zu schützen, zu fördern und zu achten und die Rechtsstaatlichkeit und verantwortungsvolle Staatsführung im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen, mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte und mit dem Völkerrecht, insbesondere den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht, zu stärken —