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Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2019/97 genannten Projekte zuständig ist, beantragt, den Durchführungszeitraum kostenneutral um zwölf Monate zu verlängern. Am 19. November 2021 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2021/2033 angenommen, mit dem der Durchführungszeitraum bis zum 4. Februar 2023 verlängert wurde.
Am 8. Juli 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (UNODA), das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP)…
Am 19. März 2020 hat das UNODA, das für die technische Durchführung der in Artikel 1 des Beschlusses (GASP) 2017/809 genannten Projekte zuständig ist, um eine…
Am 15. Februar 2022 hat das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Das Büro der Vereinten Nationen für Abrüstungsfragen hat angesichts der Verzögerungen bei der Durchführung von Projektmaßnahmen im Rahmen des Beschlusses (GASP)…
Am 26. März 2021 hat das Büro der Vereinten Nationen (VN) für Abrüstungsfragen (United Nations Office for Disarmament Affairs, UNODA), das für die technische…
Der Durchführungspartner, das Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung, hat angesichts der aufgrund der COVID-19-Pandemie aufgetretenen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.