Erwägungsgrund 5 32021D2075
Die Geltungsdauer des Beschlusses (GASP) 2020/979 endet 14 Monate nach dem Tag des Abschlusses des in seinem Artikel 3 Absatz 4 genannten Finanzierungsabkommens, es sei denn, der Rat beschließt eine Verlängerung des genannten Beschlusses, um die Durchführung von Phase II des Projekts zu ermöglichen.