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Um die finanziellen Interessen der Union zu schützen, sollte die Kommission das Recht haben, den Finanzbeitrag der EU einzustellen, anteilig zu kürzen oder auszusetzen, wenn die Metrologiepartnerschaft in ungeeigneter Weise, nur teilweise oder verspätet durchgeführt wird oder wenn ein Teilnehmerstaat seinen Beitrag zur Finanzierung der Metrologiepartnerschaft nicht, nur teilweise oder verspätet leistet. Diese Rechte sollten in der zwischen der Union und EURAMET zu schließenden Beitragsvereinbarung festgelegt werden.
Die Kommission kann den Finanzbeitrag der Union zu gemeinsamen Maßnahmen aufkündigen, anteilsmäßig kürzen oder aussetzen, wenn die beitragenden Mitgliedstaaten…
Trägt ein Teilnehmerstaat nicht oder nur teilweise zur Finanzierung der Metrologiepartnerschaft bei oder hält er die Fristen für die Beiträge nach Artikel 5…
Zum Schutz der finanziellen Interessen der Union sollte die Kommission das Recht haben, den Finanzbeitrag der Union einzustellen, zu kürzen oder auszusetzen,…
Bei der Durchführung der Metrologiepartnerschaft ergreifen die Teilnehmerstaaten alle gesetzgeberischen, regulatorischen, verwaltungstechnischen und sonstigen…
Benennung von EURAMET durch die Teilnehmerstaaten oder die von ihnen benannten nationalen Metrologieinstitute als für die Durchführung der…
Der Finanzbeitrag der Union zur Metrologiepartnerschaft sollte an die förmliche Zusage der Teilnehmerstaaten, einen finanziellen Beitrag zur Umsetzung der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.