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Der Finanzbeitrag der Union zur Metrologiepartnerschaft sollte an die förmliche Zusage der Teilnehmerstaaten, einen finanziellen Beitrag zur Umsetzung der Metrologiepartnerschaft zu leisten, und an die Erfüllung dieser Zusage geknüpft werden. Die Beiträge der Teilnehmerstaaten sollten einen Beitrag zu den Verwaltungskosten für die Durchführung der Metrologiepartnerschaft bis zu einer Obergrenze von 5 % von deren Budget beinhalten. Die Teilnehmerstaaten sollten sich verpflichten, ihren Beitrag zur Metrologiepartnerschaft erforderlichenfalls zu erhöhen, indem sie eine finanzielle Reserve bilden, um zu gewährleisten, dass sie in der Lage sind, ihre an den Tätigkeiten der Metrologiepartnerschaft beteiligten nationalen Stellen, nationalen Metrologieinstitute und benannten Institute mit Finanzmitteln auszustatten. Zur gemeinsamen Durchführung der Metrologiepartnerschaft bedarf es einer Durchführungsstelle. Der Finanzbeitrag der Union sollte im Einklang mit dem Grundsatz der wirtschaftlichen Haushaltsführung und den einschlägigen Vorschriften für die indirekte Mittelverwaltung, die in der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates festgelegt sind, verwaltet werden.
Bei der Berechnung des Finanzbeitrags der Union werden etwaige Beiträge der Teilnehmerstaaten zu den Verwaltungskosten für die Umsetzung der…
Verpflichtung jedes Teilnehmerstaats, sich an der Finanzierung der Metrologiepartnerschaft zu beteiligen und eine finanzielle Reserve in Höhe von 50 % der…
Die Beiträge der Teilnehmerstaaten sollten mittels institutioneller Finanzierung durch ihre nationalen Metrologieinstitute und ihre benannten Institute…
Bei der Durchführung der Metrologiepartnerschaft ergreifen die Teilnehmerstaaten alle gesetzgeberischen, regulatorischen, verwaltungstechnischen und sonstigen…
Die in Absatz 2 Buchstabe b genannten Finanzbeiträge oder Sachleistungen decken die Kosten, die den Teilnehmerstaaten im Zusammenhang mit den Verwaltungskosten…
Die Finanzbeiträge zur Metrologiepartnerschaft sollten gemäß Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/695 zentral von EURAMET verwaltet werden. Dies sollte…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.