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Die Kommission sollte spätestens 2025 eine Zwischenbewertung, insbesondere zur Überprüfung der Qualität und Effizienz der Metrologiepartnerschaft und der Fortschritte bei der Erreichung der gesteckten Ziele, sowie spätestens 2030 eine Abschlussbewertung vornehmen und die Ergebnisse und die Schlussfolgerungen dieser Bewertungen veröffentlichen und verbreiten. Gemäß Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/695 sollte die Metrologiepartnerschaft ein klares Lebenszykluskonzept verfolgen, zeitlich befristet bestehen und die Bedingungen für die stufenweise Beendigung der Finanzierung durch das Programm „Horizont Europa“ beinhalten. Hierzu sollten im Rahmen der Bewertungen die Sachdienlichkeit und die Kohärenz einer etwaigen Verlängerung geprüft werden.
Die Kommission legt spätestens bis zum 31. Dezember 2024 eine Zwischenbewertung des Programms vor. Die Zwischenbewertung ist die Grundlage für eine…
Die Kommission führt eine Zwischen- und eine Abschlussbewertung der Metrologiepartnerschaft im Rahmen der Bewertungen von „Horizont Europa“ im Einklang mit…
Die Metrologiepartnerschaft sollte aus den Unionsprogrammen im Rahmen des mehrjähriger Finanzrahmens für die Jahre 2021 bis 2027 gemäß der Verordnung (EU,…
Die Kommission nimmt eine Zwischenbewertung und eine Abschlussbewertung des Gemeinsamen Unternehmens als Teil der Bewertungen von „Horizont Europa“ gemäß…
Die Kommission führt bis zum 31. Dezember 2025 eine Zwischenbewertung und bis zum 31. Dezember 2031 eine Abschlussbewertung der PRIMA im Rahmen der Bewertungen…
Die Metrologiepartnerschaft, die sich an den politischen Prioritäten der Union orientiert, zu denen unter anderem der europäische Grüne Deal, „Eine Wirtschaft…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.