Erwägungsgrund 21 32021R0888
Freiwilligentätigkeiten, sowohl innerhalb als auch außerhalb der Union, bieten wertvolle Erfahrungen in einem nichtformalen und informellen Lernumfeld und fördern die persönliche, soziale, bildungsbezogene und berufliche Entwicklung junger Menschen sowie ihre aktive Bürgerschaft, ihre bürgerschaftliche Beteiligung und ihre Beschäftigungsfähigkeit. Freiwilligentätigkeiten sollten keine nachteiligen Auswirkungen auf eine potenzielle oder bestehende bezahlte Beschäftigung haben und nicht als Ersatz für eine solche gesehen werden. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten bei der Freiwilligenpolitik im Jugendbereich im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode zusammenarbeiten.