Beschluss (EU) 2021/2102 des Rates vom 28. Juni 2021 über die Unterzeichnung — im Namen der Europäischen Union — und die vorläufige Anwendung des Abkommens über einen gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 5 32021D2102
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