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Wenn die Arbeitsgruppe für Fischerei Rechtsakte oder Maßnahmen mit Rechtswirkung ausarbeitet oder erlässt, sind alle nötigen Schritte dafür zu unternehmen, dass der im Namen der Union zum Ausdruck zu bringende Standpunkt den neuesten wissenschaftlichen und anderen einschlägigen Informationen, die der Kommission übermittelt werden, Rechnung trägt und mit den Anhängen I und II des Beschlusses (EU) 2021/1765 vereinbar ist. Zu diesem Zweck übermittelt die Kommission aufgrund dieser Informationen dem Rat rechtzeitig vor der Sitzung der Arbeitsgruppe für Fischerei und vor dem schriftlichen Verfahren in der Arbeitsgruppe — einschließlich wenn sie ihre Geschäftsordnung ausarbeitet und annimmt —, jedoch keinesfalls später als acht Arbeitstage vor dieser Sitzung oder der Einleitung dieses schriftlichen Verfahrens, ein schriftliches Dokument mit den Einzelheiten der vorgeschlagenen Erläuterung des Standpunkts der Union zur Erörterung und Billigung der Einzelheiten des im Namen der Union zum Ausdruck zu bringenden Standpunkts. Die in diesem Anhang festgelegten Grundsätze dienen als Richtschnur für die Arbeit der Kommission während der Sitzungen der Arbeitsgruppe für Fischerei. Sollte in einer Sitzung der Arbeitsgruppe für Fischerei keine Einigung dahingehend erzielt werden können, dass der Standpunkt der Union neuen Elementen Rechnung trägt, so wird die Angelegenheit gemäß dem in diesem Anhang festgelegten Verfahren an den Rat verwiesen.
Die Union bemüht sich sicherzustellen, dass sich die Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Fischerei auf die Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrats und der…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. ANHANG I Grundsätze Für den Standpunkt, der von der Union in dem durch Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe q…
Der Standpunkt der Union in der Arbeitsgruppe für Fischerei, der zu vertreten ist, wenn diese Arbeitsgruppe aufgefordert wird, Rechtsakte mit Rechtswirkung…
Vor jeder Sitzung der Kommission für die Fischerei im Nordpazifik (NPFC), wenn dieses Gremium rechtswirksame Beschlüsse mit Auswirkungen für die Union erlassen…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, die Standpunkte,…
1. Die Kommission wird ermächtigt, mit der Union der Komoren zu verhandeln und gegebenenfalls — vorbehaltlich der Einhaltung der Nummer 3 dieses Anhangs —…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.