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Die Union bemüht sich sicherzustellen, dass sich die Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Fischerei auf die Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrats und der Ausschüsse gemäß Anhang 1 des Handels- und Kooperationsabkommens stützt und dass gleichzeitig die Möglichkeit für Anpassungen besteht, die vom Rat auf der Grundlage von Positionspapieren, die von der Kommission vorzulegen sind, gebilligt werden. In der Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Fischerei können auch unterschiedliche thematische Zusammensetzungen vorgesehen werden. Bevor die Arbeitsgruppe für Fischerei ihre Geschäftsordnung annimmt, übermittelt die Kommission dem Rat rechtzeitig vor der Sitzung dieser Arbeitsgruppe und vor dem schriftlichen Verfahren in der Arbeitsgruppe, jedoch keinesfalls später als acht Arbeitstage vor dieser Sitzung oder der Einleitung dieses schriftlichen Verfahrens, ein schriftliches Dokument mit den Einzelheiten der vorgeschlagenen Erläuterung des Standpunkts der Union zur Erörterung und Billigung der Einzelheiten des im Namen der Union einzunehmenden Standpunkts.
Wenn die Arbeitsgruppe für Fischerei Rechtsakte oder Maßnahmen mit Rechtswirkung ausarbeitet oder erlässt, sind alle nötigen Schritte dafür zu unternehmen, dass…
Der Standpunkt, der im Namen der Union in der Arbeitsgruppe für Fischerei zu der Annahme der Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Fischerei und ihrer…
Die Union bemüht sich sicherzustellen, dass eine Arbeitsgruppe für Fischerei unter Aufsicht des Sonderausschusses für Fischerei als Forum für den…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, die Standpunkte,…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. ANHANG I Grundsätze Für den Standpunkt, der von der Union in dem durch Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe q…
Vor jeder Sitzung der GFCM, wenn dieses Gremium rechtswirksame Beschlüsse mit Auswirkungen für die Union erlassen soll, wird dafür Sorge getragen, dass der im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.