Gesetze
Gesetz wird geladen …
Es ist angezeigt, dass der Sonderausschuss für Fischerei gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe f des Handels- und Kooperationsabkommens eine Arbeitsgruppe für Fischerei einsetzt, die unter seiner Aufsicht arbeitet. Die Arbeitsgruppe für Fischerei sollte sich eine Geschäftsordnung geben und dem Sonderausschuss für Fischerei regelmäßig über ihre Tätigkeiten Bericht erstatten.
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe f des Handels- und Kooperationsabkommens ist der Sonderausschuss für Fischerei befugt, Arbeitsgruppen einzusetzen, zu…
Nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe f des Handels- und Kooperationsabkommens ist der Sonderausschuss für Fischerei befugt, Arbeitsgruppen einzusetzen, zu…
Mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe q des Handels- und Kooperationsabkommens wird ein Sonderausschuss für Fischerei eingesetzt. Dessen Zuständigkeiten sind in…
Mit Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe q des Handels- und Kooperationsabkommens wird ein Sonderausschuss für Fischerei eingesetzt. Seine Zuständigkeiten sind in…
Die Union bemüht sich sicherzustellen, dass eine Arbeitsgruppe für Fischerei unter Aufsicht des Sonderausschusses für Fischerei als Forum für den…
In Artikel 508 des Handels- und Kooperationsabkommens sind die Aufgaben und Zuständigkeitsbereiche des Sonderausschusses für Fischerei in nicht erschöpfender…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.