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Die Union bemüht sich sicherzustellen, dass eine Arbeitsgruppe für Fischerei unter Aufsicht des Sonderausschusses für Fischerei als Forum für den Informationsaustausch, technische Beratungen und gegenseitige Konsultationen eingesetzt wird. Die Arbeitsgruppe für Fischerei unterstützt — unter Aufsicht des Sonderausschusses für Fischerei — den Ausschuss bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben und bereitet insbesondere die Arbeit des Sonderausschusses für Fischerei vor und übernimmt alle Aufgaben, die der Arbeitsgruppe von diesem Ausschuss übertragen werden.
Die Arbeitsgruppe für Fischerei sollte als Forum für den Informationsaustausch, technische Beratungen und gegenseitige Konsultationen dienen. Mit Ausnahme der…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, ist in Anhang I…
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Sonderausschuss für Fischerei zu der Einrichtung einer Arbeitsgruppe für Fischerei zu vertreten ist, die Standpunkte,…
Die Union bemüht sich sicherzustellen, dass sich die Geschäftsordnung der Arbeitsgruppe für Fischerei auf die Geschäftsordnungen des Partnerschaftsrats und der…
Es ist angezeigt, dass der Sonderausschuss für Fischerei gemäß Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe f des Handels- und Kooperationsabkommens eine Arbeitsgruppe für…
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft. ANHANG I Grundsätze Für den Standpunkt, der von der Union in dem durch Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe q…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.