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Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Kommission verpflichtet, betroffenen Personen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen und ihre Rechte als betroffene Personen zu achten. Die Kommission sollte gleichwohl ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen Rechten und den Zielen der im öffentlichen Interesse liegenden Archivierung im Einklang mit dem Datenschutzrecht herstellen.
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die EZB verpflichtet, betroffenen Personen Informationen über die Verarbeitung…
Nach der Verordnung (EU) 2018/1725 ist die Kommission als Verantwortliche verpflichtet, die betroffenen Personen über diese Verarbeitungstätigkeiten zu…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Die Kommission ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Statut verpflichtet, die Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.