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Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die EZB verpflichtet, betroffenen Personen Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zur Verfügung zu stellen und ihre Rechte als betroffene Personen zu achten. Die EZB sollte gleichwohl ein ausgewogenes Verhältnis zwischen diesen Rechten und den Zielen der im öffentlichen Interesse liegenden Archivierung im Einklang mit dem Datenschutzrecht herstellen.
Gemäß der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Kommission verpflichtet, betroffenen Personen Informationen über die…
In diesem Rahmen ist die EZB gehalten, die Grundrechte der betroffenen Personen weitestgehend zu achten, insbesondere im Zusammenhang mit der in der Verordnung…
In diesem Rahmen ist die EZB gehalten, die Grundrechte betroffener Personen weitestgehend zu achten, insbesondere im Zusammenhang mit der in der Verordnung (EU)…
Die EZB kann die Rechte betroffener Personen im Sinne des Artikel 25 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2018/1725 einschränken, soweit dies erforderlich ist, um im…
Die EZB muss bei der Wahrnehmung ihrer jeweiligen Aufgaben mit den EU-Einrichtungen zusammenarbeiten, die Aufsichts-, Überwachungs- oder Prüfungsaufgaben…
Zwar ist die EZB die juristische Person, die sowohl nach der Verordnung (EU) 2018/1725 als auch nach dem vorliegenden Beschluss für den Schutz natürlicher…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.