Erwägungsgrund 8 32021D2123
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll sollten bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden.
Das partnerschaftliche Abkommen und das Protokoll sollten bis zum Abschluss der für ihr Inkrafttreten erforderlichen Verfahren vorläufig angewendet werden.