Erwägungsgrund 1 32021D2132
Das Abkommen über die Sicherheit der Zivilluftfahrt zwischen der Europäischen Union und der Regierung der Volksrepublik China (im Folgenden „Abkommen“) wurde mit dem Beschluss (EU) 2020/1075 des Rates im Namen der Union genehmigt und ist am 1. September 2020 in Kraft getreten.