Erwägungsgrund 4 32021D2135
In ihrem Schreiben vom 28. Oktober 2021 an den Hohen Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“) beantragten der Minister für auswärtige Angelegenheiten und der Minister der Verteidigung der Ukraine die Union gemäß Artikel 59 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2021/509 die Unterstützung der militärmedizinischen Einheiten, der technischen (Minenräumung) Einheiten sowie der Mobilität- und Logistikeinheiten sowie Cyberabwehreinheiten der ukrainischen Streitkräfte.