Erwägungsgrund 6 32021D2208
Die Ecowas hat am 7. November 2021 die mangelnden Fortschritte bei den Vorbereitungen der Wahlen, einschließlich des Fehlens eines detaillierten Zeitplans für die Tätigkeiten zur Durchführung der Wahlen zu den vereinbarten Terminen, zutiefst bedauert. Sie bekräftigte, dass der Zeitplan für den Übergang in Bezug auf die für den 27. Februar 2022 geplanten Wahlen eingehalten werden muss, und rief die Übergangsregierung dazu auf, entsprechend zu handeln, um eine rasche Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung zu gewährleisten. Sie rief die internationale Gemeinschaft dazu auf, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass die Übergangsregierung ihrer Verpflichtung zu einer raschen Rückkehr zur verfassungsmäßigen Ordnung nachkommt. Sie beschloss, mit sofortiger Wirkung Sanktionen gegen identifizierte Personen und Gruppen, einschließlich der gesamten Übergangsregierung und weiterer Übergangseinrichtungen, zu verhängen. Sie forderte die bilateralen und multilateralen Partner auf, die Umsetzung dieser Sanktionen zu billigen und zu unterstützen.