Erwägungsgrund 3 32021D2208
Der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen stellte am 26. Mai 2021 mit Besorgnis fest, dass sich die oben genannten Ereignisse vom 24. Mai 2021 negativ auf die laufenden Bemühungen zur Bekämpfung des Terrorismus, zur Durchführung des Abkommens für Frieden und Aussöhnung in Mali (im Folgenden „Abkommen“) und zur Stabilisierung des Zentrums Malis auswirken könnten.