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Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel 16 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankerten Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu achten. Außerdem muss sie die in der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehenen Rechte wahren. Gleichzeitig muss die Kommission mit IT-Sicherheitsvorfällen gemäß den in Artikel 15 des Beschlusses (EU, Euratom) 2017/46 festgelegten Vorschriften umgehen.
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission als für die Kontrolle zuständige Behörde verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Die Kommission ist bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben nach dem Statut verpflichtet, die Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben ist die Kommission verpflichtet, die in Artikel 8 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und in Artikel…
Die Kommission ist bei der Durchführung von internen Audittätigkeiten verpflichtet, die Rechte natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.