Art. 68 32024D3080
Personenbezogene Daten werden von der Kommission im Einklang mit Artikel 8 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des RatesDie Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2018 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe, Einrichtungen und sonstigen Stellen der Union, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 und des Beschlusses Nr. 1247/2002/EG (ABl. L 295 vom 21.11.2018, S. 39 , ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2018/1725/oj ) findet bei der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieser Geschäftsordnung Anwendung. sowie anderen Datenschutzvorschriften der Europäischen UnionDarunter der Beschluss (EU) 2020/969 der Kommission vom 3 Juli 2020 zur Festlegung der Durchführungsvorschriften in Bezug auf den Datenschutzbeauftragten, Beschränkungen der Rechte betroffener Personen und die Anwendung der Verordnung (EU) 2018/1725 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie zur Aufhebung des Beschlusses 2008/597/EG der Kommission (ABl. L 213 vom 6.7.2020, S. 12 , ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2020/969/oj ). verarbeitet.
Der Datenschutzbeauftragte der Kommission gewährleistet auf unabhängige Weise, dass die Datenschutzvorschriften der Union innerhalb der Kommission angewandt werden.