Erwägungsgrund 8 32021D2243
Die Kommission muss möglicherweise die Anwendung der Rechte betroffener Personen einschränken, um ihre innere Sicherheit gemäß Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2018/1725 zu gewährleisten (d. h. zur Wahrung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit ihrer Kommunikations- und Informationssysteme und der von ihnen verarbeiteten Datensätze, ihrer Vermögenswerte und Informationen). Die Kommission muss dies insbesondere tun, umMeldungen und Warnungen im Zusammenhang mit IT-Sicherheitsereignissen und -vorfällen zu übermitteln, auf IT-Sicherheitsereignisse und -vorfälle zu reagieren und diese einzudämmen, Werkzeuge und Vorkehrungen bereitzustellen, und zwar mithilfe von Sicherheitsprüfungen, Sicherheitsbewertungen und Schwachstellenmanagement, das Bewusstsein der Kommissionsbediensteten im Bereich der Cybersicherheit zu schärfen, das Auftreten von IT-Sicherheitsereignissen und -vorfällen zu überwachen, aufzudecken und zu verhindern, privilegierte Benutzerkonten zu überprüfen.