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Um die Verwaltung der Regelung zu vereinfachen und sie mit Unterstützung gemäß den Verordnungen (EU) Nr. 1305/2013 und (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie nationalen Beihilferegelungen zu koordinieren, ist die Festlegung angebracht, dass die Gemeinden, die zu dem Gebiet gehören, das im Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums 2014–2020 für das finnische Festland gemäß Artikel 32 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 festgelegt ist, auch im Rahmen des vorliegenden Beschlusses zu den beihilfeberechtigten Gebieten zählen.
Um die Verwaltung der Regelung zu vereinfachen und sie mit der Stützung im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zu…
Um die Verwaltung der Regelung zu vereinfachen und sie mit der Stützung im Rahmen der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates zu…
Deshalb wurden die Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 im Rahmen der letzten, 2014 vorgenommenen Überprüfung der Vorschriften über die staatlichen…
Um ein angemessenes Einkommen und eine widerstandsfähige Landwirtschaft in der gesamten Union zu gewährleisten, sollten die Mitgliedstaaten Landwirten in aus…
in den unter diesen Beschluss fallenden Gemeinden gezahlte Beihilfebeträge gemäß Artikel 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, gemäß der Verordnung (EU) Nr.…
Die Vorschriften über Maßnahmen, mit denen die Wirksamkeit der Fonds der Union an eine solide wirtschaftspolitische Steuerung gekoppelt wird, über die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.