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Zu den Maßnahmen, die zur Erreichung der in Artikel 2 genannten Ziele getroffen werden, zählen folgende mit den Zielen des Europäischen Jahres verknüpfte Aktivitäten auf Unionsebene und — aufbauend auf den bestehenden Möglichkeiten — auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene und gegebenenfalls in Partnerländern:
Konferenzen, kulturelle und sonstige Veranstaltungen und an junge Menschen gerichtete politische Initiativen zur Förderung einer inklusiven und barrierefreien Debatte über die Herausforderungen, einschließlich der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, mit denen junge Menschen — auch solche mit geringeren Chancen und aus besonders schutzbedürftigen Gruppen — konfrontiert sind, etwa ihre soziale Situation, der Zugang zu Bildung und Ausbildung und die Arbeitsbedingungen, und darüber, wie Interessenträger auf unterschiedlichen Ebenen vorgehen können;
Förderung der Teilhabe junger Menschen und stärkere Nutzung bestehender und neuer innovativer Instrumente, Kanäle und Programme, die es allen jungen Menschen ermöglichen, politische Entscheidungsträger zu erreichen, indem Erfahrungen und bewährte Verfahren ermittelt, gesammelt und ausgetauscht werden und die politischen Entscheidungsträger für diese Instrumente, Kanäle und Programme sensibilisiert werden;
Zusammentragen von Ideen mittels partizipativer Methoden in dem Bemühen, das Europäische Jahr gemeinsam zu gestalten und gemeinsam umzusetzen;
Informations-, Bildungs- und Sensibilisierungskampagnen zur Vermittlung von Werten wie Respekt, Gleichheit, Gerechtigkeit, Solidarität und freiwilligem Engagement, des Gefühls von Zugehörigkeit und Sicherheit und des Gefühls, Gehör zu finden und respektiert zu werden, um einen die jungen Menschen zur aktiven Teilnahme am Aufbau einer inklusiveren, umweltfreundlicheren und digitaleren Gesellschaft anzuregen;
Schaffung von Räumen und Instrumenten für den Austausch darüber, wie sich durch Unternehmergeist Herausforderungen in Chancen und Ideen in konkrete Taten umwandeln lassen, während gleichzeitig Kreativität, Gemeinschaftssinn und Zusammenarbeit gefördert werden;
Durchführung von Studien und Forschungsarbeiten zur Lage junger Menschen in der Union unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie, Erstellung und Nutzung harmonisierter europäischer Statistiken und anderer einschlägiger Daten auf Unionsebene sowie Bekanntmachung und Verbreitung der Ergebnisse auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene;
Bewerben von Programmen, Finanzierungsmöglichkeiten, Projekten, Maßnahmen und Netzwerken, die für die jungen Menschen relevant sind, auch über soziale Medien und Online-Communities.
Die Kommission und die Mitgliedstaaten können weitere Aktivitäten ermitteln, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Jahres beitragen könnten, und gestatten, dass zur Werbung für diese Aktivitäten auf das Europäische Jahr als Markenzeichen verwiesen wird, soweit das im Sinne dieser Ziele ist. Die Organe und Einrichtungen der Union und die Mitgliedstaaten können ebenfalls solche weiteren Aktivitäten ermitteln und sie der Kommission vorschlagen.
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