Erwägungsgrund 4 32021D2316
In der Jugendstrategie der Europäischen Union 2019–2027, der die Entschließung des Rates vom 26. November 2018 zugrunde liegt, wird festgestellt, dass junge Menschen die Architekten ihres eigenen Lebens sind, zu einem positiven Wandel in der Gesellschaft beitragen und die Ziele der Union bereichern. Darüber hinaus wird in der Strategie anerkannt, dass die Jugendpolitik zur Schaffung eines Raumes beitragen kann, in dem junge Menschen Chancen ergreifen und sich mit den Werten der Union identifizieren können. Im Rahmen früherer Europäischer Jahre wie dem Europäischen Jahr der Schiene 2021, dem Europäischen Jahr des Kulturerbes 2018, dem Europäischen Jahr der Bürgerinnen und Bürger 2013–2014 und dem Europäischen Jahr der Freiwilligentätigkeit 2011 wurden wertvolle Erfahrungen gesammelt, die in künftige Bemühungen einfließen sollten, um junge Menschen in die Gestaltung ihrer Zukunft und der Zukunft Europas einzubinden und sie zu motivieren.