Erwägungsgrund 1 32021D2321
Die Europäische Zentralbank (EZB) genehmigt die Ausstellung von Laissez-passer der Union für Mitarbeiter der EZB, Beschäftigte mit Kurzzeitvertrag der EZB und ihre Familienmitglieder. Der Laissez-passer der Union ist von den Mitgliedstaaten als gültiges Reisedokument anzuerkennen.