Erwägungsgrund 3 32021D2321
Mit der Verordnung (EU) Nr. 1417/2013 des Rates wurde eine gemeinsame Form für die Ausstellung von Laissez-passer der Union eingeführt. Seit 2015 werden Laissez-passer der Union als elektronische Reisedokumente im Rahmen eines zentralisierten Verfahrens ausgestellt, wobei die Kommission im Einklang mit Vereinbarungen auf Dienststellenebene zur Umsetzung der Regelung der Laissez-passer der Union als zentrale Stelle für andere Unionsorgane fungiert.