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Am 25. Juni 2019 hat der Rat Schlussfolgerungen zu einem Standpunkt der Union zur Stärkung des Verbots von Antipersonenminen im Hinblick auf die Vierte Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens über das Verbot von Antipersonenminen vom 25. bis 29. November 2019 in Oslo angenommen. Darin vertrat der Rat die Auffassung, dass das Übereinkommen zwanzig Jahre nach seinem Inkrafttreten des Übereinkommens einen großen Erfolg der Abrüstungsdiplomatie darstellt und bestens veranschaulicht, wofür die Union steht: eine regelbasierte internationale Ordnung, die in der Achtung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts verwurzelt ist. Der Rat erkannte jedoch an, dass die Ziele des Übereinkommens noch nicht in vollem Umfang erreicht worden sind.
In seinen Schlussfolgerungen vom 16. und 17. Juni 2014 zur Dritten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens erinnerte Rat daran, dass die Union vereint die…
Am 2. Dezember 2011 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 66/29 über die Durchführung des Übereinkommens über das Verbot des…
In ihrer Resolution Nr. 51/45 vom 10. Dezember 1996 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle Staaten aufgefordert, entschlossen ein wirksames,…
Der Rat hat am 21. März 2022 ein Dokument mit dem Titel „Ein Strategischer Kompass für Sicherheit und Verteidigung“ gebilligt, in dem Bezug auf die andauernde…
Am 12. Dezember 2016 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er die Nukleartests und den mehrfachen Abschuss von ballistischen Flugkörpern durch die…
Am 12. Dezember 2022 hat der Rat Schlussfolgerungen angenommen, in denen er bekräftigte, dass das Engagement der Union gegenüber Jemen im Zusammenhang mit den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.