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In seinen Schlussfolgerungen vom 16. und 17. Juni 2014 zur Dritten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens erinnerte Rat daran, dass die Union vereint die Ziele des Übereinkommens verfolgt und dass die Union und ihre Mitgliedstaaten sich seit Langem für die Minenräumung und die Vernichtung der Bestände an Antipersonenminen sowie für die Unterstützung der Opfer von Antipersonenminen einsetzen. In den Schlussfolgerungen wurde erneut bestätigt, dass die Union die Vertragsstaaten bei der vollständigen und wirksamen Umsetzung des Übereinkommens unerschütterlich unterstützt und zugesagt hat, sich für die universelle Geltung des Übereinkommens einzusetzen und Mittel für die Finanzierung von Antiminenprogrammen sowie konkrete und nachhaltige Unterstützung für die Opfer von Antipersonenminen sowie ihre Familien und Gemeinschaften bereitzustellen.
Am 25. Juni 2019 hat der Rat Schlussfolgerungen zu einem Standpunkt der Union zur Stärkung des Verbots von Antipersonenminen im Hinblick auf die Vierte…
Veranschaulichung des anhaltenden Engagements der Union und ihrer Mitgliedstaaten für das Übereinkommen und ihrer Entschlossenheit, mit den Vertragsstaaten, die…
Veranschaulichung des anhaltenden Engagements der Union und ihrer Mitgliedstaaten für das Übereinkommen und ihrer Entschlossenheit, mit den Staaten, die bei der…
Am 2. Dezember 2011 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution 66/29 über die Durchführung des Übereinkommens über das Verbot des…
In ihrer Resolution Nr. 51/45 vom 10. Dezember 1996 hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen alle Staaten aufgefordert, entschlossen ein wirksames,…
2012 und 2013 werden Tagungen der Vertragsstaaten des Übereinkommens stattfinden. Die internationale Gemeinschaft wird dann im Jahr 2014 zur dritten Konferenz…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.