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In dem Wunsch, durch Unterstützung der Durchführung des von den Vertragsstaaten auf der Vierten Konferenz zur Überprüfung des Übereinkommens von 1997 über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung (im Folgenden „Übereinkommen“) vereinbarten Aktionsplans von Oslo 2020-2024 (im Folgenden „Aktionsplan von Oslo“) im Rahmen der Europäischen Sicherheitsstrategie und im Einklang mit den einschlägigen Beschlüssen der internationalen Gemeinschaft zur menschlichen Sicherheit beizutragen, strebt die Union folgende Ziele an:
Unterstützung der von den Vertragsstaaten unternommenen Anstrengungen zur Umsetzung der die Minenüberwachung und Minenräumung sowie die Aufklärung über Minengefahren und die Verringerung der Minengefahren betreffenden Aspekte des Aktionsplans von Oslo;
Unterstützung der von den Vertragsstaaten unternommenen Anstrengungen zur Umsetzung der die Opferhilfe betreffenden Aspekte des Aktionsplans von Oslo;
Förderung der Universalisierung des Übereinkommens sowie Förderung von Normen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonenminen und über deren Vernichtung;
Unterstützung der von den Vertragsstaaten, die Antipersonenminen für erlaubte Zwecke zurückbehalten, unternommenen Anstrengungen, die Berichterstattungskapazitäten auszubauen und dafür zu sorgen, dass die absolut erforderliche Mindestanzahl von Antipersonenminen nicht überschritten wird, sowie Alternativen zur Verwendung scharfer Antipersonenminen für Ausbildungs- und Forschungszwecke zu prüfen;
Veranschaulichung des anhaltenden Engagements der Union und ihrer Mitgliedstaaten für das Übereinkommen und ihrer Entschlossenheit, mit den Vertragsstaaten, die bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Übereinkommen der Unterstützung bedürfen, zusammenzuarbeiten und ihnen Hilfe zu leisten, und dadurch Ausbau der führenden Rolle der Union bei der Verfolgung des durch das Übereinkommen gesetzten Ziels, dem durch Antipersonenminen verursachten Leiden und Sterben definitiv ein Ende zu setzen.
Die Verwirklichung aller in Absatz 1 genannten Ziele erfolgt so, dass dadurch die im Rahmen des Übereinkommens traditionell gepflegte Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Staaten, Nichtregierungsorganisationen und anderen Organisationen, einschließlich Vertretern von durch Minen beeinträchtigten Gemeinschaften, gestärkt wird. Bei allen Maßnahmen wird ein inklusiver Ansatz auf allen Ebenen sichergestellt.
Zur Verwirklichung der in Absatz 1 genannten Ziele unterstützt die Union folgende Projekte:
Unterstützung bei der Umsetzung des Artikels 5 des Übereinkommens, der Internationalen Zusammenarbeit und bei der Transparenz und dem Informationsaustausch;
Unterstützung bei der Umsetzung der Hilfe für Minenopfer, der Internationalen Zusammenarbeit und der Transparenz und beim Informationsaustausch;
Unterstützung bei Universalisierungsbemühungen und bei Förderung der Normen des Übereinkommens;
Unterstützung bei Alternativen zur Verwendung scharfer Antipersonenminen für Ausbildungszwecke und beim Ausbau der Zusammenarbeit und Hilfe;
Veranschaulichung des Engagements der Union und ihrer Mitgliedstaaten und Sicherstellung deren Wahrnehmung in der Öffentlichkeit, insbesondere durch jährliche Briefings zur öffentlichkeitswirksamen Bekanntmachung der in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen und der dadurch erzielten Ergebnisse und durch die Abhaltung einer Abschlussveranstaltung, wodurch der von der Union geleistete Beitrag bei der Umsetzung des Übereinkommens verdeutlicht wird.
Eine ausführliche Beschreibung der zur Verwirklichung der Ziele von Absatz 1 zu treffenden Maßnahmen ist im Anhang enthalten.
zur Förderung des Multilateralismus, zur Erfüllung der internationalen Verpflichtungen und zur Verwirklichung der Ziele beizutragen, denen sich die Union…
Veranschaulichung des anhaltenden Engagements der Union und ihrer Mitgliedstaaten für das Übereinkommen und ihrer Entschlossenheit, mit den Staaten, die bei der…
Zur Verwirklichung des in Absatz 1 genannten Ziels unterstützt die Union folgende Projektmaßnahmen: Eine ausführliche Beschreibung dieser Projekte ist im Anhang…
die Verbesserung der Schutzmaßnahmen für proliferationsrelevante Materialien und Ausrüstungen und der einschlägigen Technologie, Unterstützung bei der…
Unterstützung der Umsetzung politischer Prioritäten der Union, darunter insbesondere die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen und das Übereinkommen von…
die Verbesserung der Schutzmaßnahmen für proliferationsrelevante Materialien und Ausrüstungen und der einschlägigen Technologie, Unterstützung bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.