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Schweden schlug die Einbeziehung einer Anlage vor, deren Emissionen aus einem Kalkofen stammen, in dem Kalkschlamm, ein Rückstand aus der Rückgewinnung der Kochchemikalien in Zellstofffabriken, gebrannt wird. Das Verfahren der Rückgewinnung von Kalk aus Kalkschlamm fällt unter die für Kurzfaser-/Langfaser-Sulfatzellstoff festgelegten Systemgrenzen. Somit führt die betreffende Anlage ein Zwischenprodukt ein, das unter eine Produkt-Benchmark fällt. Da Emissionen gemäß Artikel 16 Absatz 7 der Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 nicht doppelt gezählt werden sollten, sind die Daten bezüglich der kostenlosen Zuteilungen für diese Anlage abzulehnen.
Bei der Berechnung der vorläufigen Zuteilungsmenge für die Anlage dürfen Eingangs- und Ausgangsströme sowie Emissionen nicht doppelt gezählt werden. Stellt eine…
Besteht eine Anlage aus Zuteilungselementen, in denen Zellstoff hergestellt wird, unabhängig davon, ob dieser Zellstoff unter einen Produkt-Emissionswert fällt,…
Anlagen zur Herstellung von Zementklinker oder Zementen sowie Anlagen zum Brennen von Kalk, in denen Abfälle oder Stoffe nach § 1 Absatz 1 mitverbrannt…
Abweichend von Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 darf für die Emissionen an Quecksilber und seinen Verbindungen, angegeben als Quecksilber, ein Emissionsgrenzwert von…
Beim Recycling von Abfällen, beispielsweise dem Recycling von Phosphor aus Klärschlamm, und der Herstellung von Düngeprodukten aus tierischen Nebenprodukten,…
Die vorläufigen Mittelwerte der geschätzten Emissionen infolge indirekter Landnutzungsänderungen sollten in die Berichte im Rahmen der Richtlinie 98/70/EG durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.