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Um die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, übermittelten die Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen und die relevanten Daten für die einzelnen Anlagen unter Verwendung der von der Kommission gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Delegierte Verordnung (EU) 2019/331 zur Verfügung gestellten elektronischen Vorlage. Die Mitgliedstaaten legten außerdem einen Methodikbericht zur Erläuterung des von ihren Behörden angewandten Datenerhebungsverfahrens vor.
Um die Qualität und Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, übermittelten die Mitgliedstaaten ihre nationalen Umsetzungsmaßnahmen und die relevanten Daten…
Die Mitgliedstaaten sollten der Kommission die Informationen übermitteln, die für eine ordnungsgemäße Überwachung der Umsetzung der Richtlinie 2005/35/EG…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission die nach Maßgabe dieser Verordnung vorzulegenden Daten und Metadaten in einem vorgegebenen…
Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 sind die statistischen Daten von den Mitgliedstaaten in elektronischer Form in einem geeigneten, von…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten in elektronischer Form unter Einhaltung des nach dem in Artikel 14 Absatz 2 genannten Verfahren festzulegenden…
Die Mitgliedstaaten verwenden schrittweise die neuen Technologien für den Austausch, den Zugang und die Verarbeitung der für die Anwendung dieser Verordnung und…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.