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Nach Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1185/2009 sind die statistischen Daten von den Mitgliedstaaten in elektronischer Form in einem geeigneten, von der Kommission festzulegenden technischen Format zu übermitteln.
Die Mitgliedstaaten übermitteln die Daten in elektronischer Form unter Einhaltung des nach dem in Artikel 14 Absatz 2 genannten Verfahren festzulegenden…
Die Angaben, die die Mitgliedstaaten der Kommission gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe b Ziffern ii und iii der Verordnung (EG) Nr. 436/2009 zu übermitteln…
Zur ordnungsgemäßen Verwaltung statistischer Angaben und Bezugsdaten müssen die der Kommission von den Mitgliedstaaten übermittelten Informationen direkt und so…
Die Mitgliedstaaten übermitteln der Kommission (Eurostat) die in der Verordnung (EG) Nr. 2150/2002 verlangten Daten und Metadaten in elektronischer Form in…
Um die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 763/2008 zu erfüllen, werden in der vorliegenden Verordnung die Modalitäten und die Struktur der von den…
Die Mitgliedstaaten übermitteln die gemäß dieser Verordnung erforderlichen Daten und Metadaten in elektronischer Form in einem zwischen der Kommission…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.