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Endverbleibsbescheinigungen sind ein wichtiger Aspekt, wenn es gilt, für eine wirksame Endverwender-Kontrolle zu sorgen und die Gefahr der unerwünschten Umlenkung von SALW und zugehöriger Munition auf ein Minimum zu reduzieren. Solche Bescheinigungen sind jedoch kein Ersatz für eine bei der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Ausfuhrgenehmigung auf Einzelfallbasis vorab durchzuführende umfassende Risikobewertung —
Durch diesen Beschluss soll dazu beigetragen werden, die Umlenkung von Kleinwaffen und leichten Waffen (im Folgenden „SALW“) und zugehöriger Munition an…
In den Schlussfolgerungen des Rates vom 28. Mai 2018 über den Standpunkt der EU zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen…
Der Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 16. September 2019 hinsichtlich der Überprüfung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates zugesagt, einen…
In der Strategie der Europäischen Union gegen unerlaubte Feuerwaffen, Kleinwaffen und leichte Waffen sowie zugehörige Munition, die am 19. November 2018…
Im Gemeinsamen Standpunkt ist festgelegt, dass Ausfuhrgenehmigungen nur auf der Grundlage einer zuverlässigen vorherigen Kenntnis der Endverwendung im…
Damit ein Mitgliedstaat eine Genehmigung für die Ausfuhr von Gütern gemäß Artikel 2 erteilen kann, bedarf es einer Endverbleibsbescheinigung oder entsprechender…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.