Erwägungsgrund 24 32025R0041
Es besteht eine Gefahr der Umlenkung von Feuerwaffen, wesentlichen Komponenten, Munition, Schreckschuss- und Signalwaffen, deaktivierten Feuerwaffen, halbfertigen Feuerwaffen, halbfertigen wesentlichen Komponenten und Schalldämpfern, die aus einem Drittland stammen und in ein zollrechtliches Versandverfahren mit Endbestimmung in einem Drittland überführt werden, im Rahmen dieses Verfahrens in das Zollgebiet der Union gelangen und durch das Zollgebiet der Union durchgeleitet werden. Daher sollten die Zollbehörden und die zuständigen Behörden diesen Versand im Zollgebiet der Union ausdrücklich genehmigen, bevor es durchgeführt wird.