Erwägungsgrund 4 32021D0038
Der aktualisierte Leitfaden zur Anwendung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates, den der Rat am 16. September 2019 gebilligt hat, gibt Aufschluss über die bewährte Praxis bei Endverbleibserklärungen.
Der aktualisierte Leitfaden zur Anwendung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP des Rates, den der Rat am 16. September 2019 gebilligt hat, gibt Aufschluss über die bewährte Praxis bei Endverbleibserklärungen.