Erwägungsgrund 6 32019D2150BESCHLUSS (EU) 2019/2150 DES RATES vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss des Internationalen Übereinkommens über die Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen zu vertreten ist
Der Standpunkt der Union im Verwaltungsausschuss des Übereinkommens, sollte daher auf dem diesem Beschluss beigefügten Änderungsentwurf beruhen —
Erwägungsgrund 11 32020D0143BESCHLUSS (EU) 2020/143 DES RATES vom 28. Januar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu der Änderung des Übereinkommens zu vertreten ist
Daher sollte der Standpunkt der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss auf dem diesem Beschluss beigefügten Änderungsentwurf beruhen —
Art. 1 32020D0143BESCHLUSS (EU) 2020/143 DES RATES vom 28. Januar 2020 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem Verwaltungsausschuss für das Zollübereinkommen über den internationalen Warentransport mit Carnets TIR zu der Änderung des Übereinkommens zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zweiundsiebzigsten oder einer folgenden Sitzung des Verwaltungsausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem…
Erwägungsgrund 7 32015D0835BESCHLUSS (EU) 2015/835 DES RATES vom 11. Mai 2015 über den — im Namen der Europäischen Union — zu vertretenden Standpunkt im Gemischten Ausschuss EU-EFTA „Gemeinsames Versandverfahren“ zur Annahme eines Beschlusses zur Änderung des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren
Daher sollte der Standpunkt der Union zu den vorgeschlagenen Änderungen auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —
Art. 1 32019D2150BESCHLUSS (EU) 2019/2150 DES RATES vom 9. Dezember 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Verwaltungsausschuss des Internationalen Übereinkommens über die Harmonisierung der Warenkontrollen an den Grenzen zu vertreten ist
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der zwölften oder einer späteren Tagung des Verwaltungsausschusses zu vertreten ist, beruht auf dem diesem Beschluss…
Erwägungsgrund 7 32019D2106BESCHLUSS (EU) 2019/2106 DES RATES vom 21. November 2019 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Verknüpfung ihrer jeweiligen Systeme für den Handel mit Treibhausgasemissionen eingerichteten Gemeinsamen Ausschuss im Hinblick auf die Änderung der Anhänge I und II des Abkommens zu vertreten ist
Daher sollte der von der Union im Gemeinsamen Ausschuss zu vertretende Standpunkt auf dem beigefügten Entwurf eines Beschlusses beruhen —