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Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom 17. bis zum 21. Juli 2020 erklärt, dass eine Europäische Friedensfazilität als haushaltsexternes Instrument eingerichtet wird, um Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit und Verteidigung zu finanzieren, die der Rat beschließen kann; damit sollen die derzeitige Friedensfazilität für Afrika und der Athena-Mechanismus ersetzt werden. Die finanzielle Obergrenze für die Fazilität für den Zeitraum 2021-2027 beträgt 5 000 Mio. EUR zu Preisen von 2018 und wird als haushaltsexterner Posten außerhalb des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) durch Beiträge der Mitgliedstaaten auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels des Bruttonationaleinkommens (BNE) finanziert.
Der Rat vereinbarte am 12. Dezember 2022, dass die finanzielle Gesamtobergrenze der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „Fazilität“) für die Jahre…
Der Rat vereinbarte am 12. Dezember 2022, dass die finanzielle Gesamtobergrenze der Europäischen Friedensfazilität (im Folgenden „Fazilität“) für die Jahre…
Mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates ist die Europäische Friedensfazilität (EFF) eingerichtet worden, über die die Mitgliedstaaten Maßnahmen der Union im…
Mit dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates ist die Europäische Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) eingerichtet worden, über welche die Mitgliedstaaten…
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates wurde eine Europäische Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) eingerichtet, mit der die Mitgliedstaaten Maßnahmen…
Gemäß dem Beschluss (GASP) 2021/509 des Rates wurde die Europäische Friedensfazilität (im Folgenden „EFF“) eingerichtet, mit der die Mitgliedstaaten Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.