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Um eine reibungslose und effiziente Durchführung der Mittelaufnahme- und Schuldenmanagementtätigkeiten zu gewährleisten, sollten die Vereinbarungen zum Primärhändlernetz für alle Mittelaufnahmetätigkeiten der Kommission gelten.
Bei Erfüllung der Zulassungskriterien sollten Kreditinstitute Anspruch auf Mitgliedschaft im Primärhändlernetz haben. Diese zielen darauf ab, die effiziente…
Das Primärhändlernetz der Union (im Folgenden „Primärhändlernetz“) bezeichnet eine Gruppe von Kreditinstituten und in Artikel 4 Buchstabe b Ziffer ii genannten…
unbeschadet des Kapitels 3 für Schuldenmanagementtätigkeiten zugelassen zu werden, die Folgendes umfassen:
Nach dem Datum der Veröffentlichung des Verzeichnisses gemäß Artikel 13 und bis die Kommission über ausreichende Daten verfügt, um die Erfüllung der…
Sobald Primärhändler ins Primärhändlernetz aufgenommen worden sind, sollten sie den Titel „Mitglied des Primärhändlernetzes der Europäischen Union“ führen und…
Die AGB gelten für alle Mittelaufnahme- und Schuldenmanagementtätigkeiten, die die Kommission im Rahmen der unter diesen Beschluss fallenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.