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Bei Erfüllung der Zulassungskriterien sollten Kreditinstitute Anspruch auf Mitgliedschaft im Primärhändlernetz haben. Diese zielen darauf ab, die effiziente Erfüllung der Primärhändleraufgaben, insbesondere die sachkundige Durchführung der Marktgeschäfte und die Einhaltung der Übernahmeverpflichtungen, zu gewährleisten. In diesem Zusammenhang ist es von entscheidender Bedeutung, dass zugelassene Primärhändler eine solide Organisationsstruktur, fachliche und Managementkompetenzen und eine hohe Marktaktivität bei der Zeichnung von Staatsanleiheemissionen und supranationalen Anleiheemissionen aufweisen sowie den einschlägigen regulatorischen Rahmen einhalten, insbesondere hinsichtlich der Aufsichtsanforderungen der Union und der Aufsicht darüber. Im Einklang mit dem Grundsatz der Transparenz sollten diese Kriterien und die Entscheidungen, mit denen ein Kreditinstitut als Primärhändler zugelassen wird, im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden.
Die Mitgliedschaft in Primärhändlernetzen, die von einem Mitgliedstaat oder einem supranationalen Emittenten betrieben werden, berechtigt das Kreditinstitut zur…
Kreditinstitute und Wertpapierfirmen, die die folgenden Kriterien erfüllen, kommen für die Mitgliedschaft im Primärhändlernetz infrage:
Sobald Primärhändler ins Primärhändlernetz aufgenommen worden sind, sollten sie den Titel „Mitglied des Primärhändlernetzes der Europäischen Union“ führen und…
Interessierte Kreditinstitute und interessierte in Artikel 4 Buchstabe b Ziffer ii genannte Wertpapierfirmen reichen bei der Kommission einen Antrag auf…
Ins Netz aufgenommene Primärhändler sind berechtigt, an Auktionen teilzunehmen, die die Kommission zur Aufnahme von Mitteln an den Kapitalmärkten durchführt.…
Im Hinblick auf die jährliche Überprüfung werden die Primärhändler aufgefordert, gegenüber der Kommission in eigener Verantwortung zu erklären, dass sie nach…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.