Erwägungsgrund 3 32021D0625
Durch den Beschluss 77/270/Euratom des Rates ist die Kommission außerdem ermächtigt, im Namen der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) Mittel an den Kapitalmärkten aufzunehmen, um in den Mitgliedstaaten und in einigen Drittländern Mittel- und Osteuropas bestimmte Investitionsvorhaben in der Kernenergiebranche zu finanzieren.