Erwägungsgrund 12 32021D0625
Die Emission von Schuldverschreibungen im Rahmen der in den Erwägungsgründen 3 und 4 genannten Mittelaufnahmeprogramme erfolgt neben Auktionen auch über Syndizierung oder Privatplatzierung. Hierzu werden Kreditinstitute, die die festgelegten Zulassungskriterien für syndizierte Transaktionen und Privatplatzierungen erfüllen, von der Kommission für die Zwecke der einzelnen Mittelaufnahmetransaktionen benannt.